Telefongebote sind erst ab einem Mindestgebot von 100,- € möglich. Das Bieten dieses Gebotes ist Voraussetzung für das telefonische Mitbieten (Bieterauftrag als PDF-Vordruck). Wenn wir Sie zum Zeitpunkt des Aufrufs nicht erreichen können und es keine Gegenbieter gibt, erhalten Sie den Zuschlag zu Ihrem Mindestgebot. Wenn Sie Ihre Gebote über den Online-Katalog abgeben, tragen Sie das Mindestgebot ab 100,- € in das Gebotsfeld ein und setzen das Häkchen für das Telefonbieten.